Beschluss: 1. Einordnung der Sicherungsverwahrung
Version: "Einordnung 1"
1 | In einem Rechtsstaat kann eine Bestrafung nur durch die |
2 | Schuld an einem begangenen Unrecht gerechtfertigt werden. |
3 | Dieses Prinzip der Tatschuld ist in Deutschland in der |
4 | Verfassung festgeschrieben. Demnach sind Präventivstrafen |
5 | nicht zulässig. Die Gefährlichkeit und die Schuld eines |
6 | Straftäter stimmen jedoch nicht immer überein. Was tun mit |
7 | einem Täter, dessen Strafe beendet ist, von dem aber |
8 | vermutet wird, dass er weiter eine Gefahr für andere |
9 | darstellt? Die Sicherungsverwahrung als Maßregel, welche im |
10 | eigentlichen Sinne keine Strafe ist, wurde für diese Fälle |
11 | geschaffen. |
12 | |
13 | Zu einer realistischen Einschätzung der Sicherungsverwahrung |
14 | gehört auch, dass sie keine "absolute Sicherheit" bietet. |
15 | Die Möglichkeit einer solche absoluten Sicherheit ist eine |
16 | gesellschaftliche Illusion, welcher aufklärend begegnet |
17 | werden muss. Es wird immer Menschen geben, die grausame |
18 | Verbrechen begehen. Kriminalität kann durch Strafandrohung |
19 | nicht verhindert werden. Maßnahmen, die eine absolute |
20 | Sicherheit zum Ziel haben, führen oft in die Richtung eines |
21 | totalitären Staates. Diesen lehnen wir entschieden ab. |
22 | |
23 | Es besteht jedoch ein nicht aufzulösender Widerspruch |
24 | zwischen dem Grundrecht auf Freiheit des Einzelnen und der |
25 | Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit. |
26 | Keines der beiden hat automatisch Vorrang. Es bedarf einer |
27 | sehr sorgfältigen Abwägung. Ein solch starker Eingriff in |
28 | die Freiheitsrechte wie die Sicherungsverwahrung muss sehr |
29 | gut begründet werden. Eine leichtfertige Anordnung der |
30 | Sicherungsverwahrung, welche zu einer hohen Zahl |
31 | eingesperrter Menschen führt,die nicht wegen einer |
32 | Verurteilung für eine begangene Tat ein sitzen, kann nicht |
33 | gerechtfertigt werden. Die Sicherungsverwahrung muss eine |
34 | Ultima Ratio sein. |
Der Text verglichen mit der Originalversion
1 | In einem Rechtsstaat kann eine Bestrafung nur durch die |
2 | Schuld an einem begangenen Unrecht gerechtfertigt werden. |
3 | Dieses Prinzip der Tatschuld ist in Deutschland in der |
4 | Verfassung festgeschrieben. Demnach sind Präventivstrafen |
5 | nicht zulässig. Die Gefährlichkeit und die Schuld eines |
6 | Straftäter stimmen jedoch nicht immer überein. Was tun mit |
7 | einem Täter, dessen Strafe beendet ist, von dem aber |
8 | vermutet wird, dass er weiter eine Gefahr für andere |
9 | darstellt? Die Sicherungsverwahrung als Maßregel, welche im |
10 | eigentlichen Sinne keine Strafe ist, wurde für diese Fälle |
11 | geschaffen. |
12 | |
13 | Zu einer realistischen Einschätzung der |
14 | Sicherungsverwahrung gehört auch, dass sie keine "absolute |
15 | Sicherheit" bietet. Die Möglichkeit einer solche absoluten |
16 | Sicherheit ist eine gesellschaftliche Illusion, welcher |
17 | aufklärend begegnet werden muss. Es wird immer Menschen |
18 | geben, die grausame Verbrechen begehen. Kriminalität kann |
19 | durch Strafandrohung nicht verhindert werden. Maßnahmen, |
20 | die eine absolute Sicherheit zum Ziel haben, führen oft in |
21 | die Richtung eines totalitären Staates. Diesen lehnen wir |
22 | entschieden ab. |
23 | |
24 | Es besteht jedoch ein nicht aufzulösender Widerspruch |
25 | zwischen dem Grundrecht auf Freiheit des Einzelnen und der |
26 | Schutzpflicht des Staates gegenüber der Allgemeinheit. |
27 | Keines der beiden hat automatisch Vorrang. Es bedarf einer |
28 | sehr sorgfältigen Abwägung. Ein solch starker Eingriff in |
29 | die Freiheitsrechte wie die Sicherungsverwahrung muss sehr |
30 | gut begründet werden. Eine leichtfertige Anordnung der |
31 | Sicherungsverwahrung, welche zu einer hohen Zahl |
32 | eingesperrter Menschen führt,die nicht wegen einer |
33 | Verurteilung für eine begangene Tat ein sitzen, kann nicht |
34 | gerechtfertigt werden. Die Sicherungsverwahrung muss eine |
35 | Ultima Ratio sein. |
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Vorschlag
Antrag zur Sicherungsverwahrung
Die Sicherungsverwahrung ist ein umstrittenes Thema. Wird hier der Rechtsstaat umgangen? Oder werden die Menschen nicht ausreichend vor GewalttäterInnen beschützt?
Die Sicherungsverwahrung ist laut Gesetz keine Strafe, sondern eine Maßregel, die zum Schutz der Bevölkerung in besonderen Fällen verhängt werden kann. Doch diese Unterscheidung ist oft schwierig zu treffen. Das Fachforum Demokratie und Antirassismus hat sich auf der Sommerakademie mit dem Thema befasst. Florian und Helena haben diesen Antragsentwurf für den kommenden BuKo geschrieben, der nun fleißig diskutiert und verändert werden darf.
Für kleine Änderungen ändert einfach den Text. Für Grundlegendes solltet ihr eine neue Variante anlegen